Anlässlich der aktuell stattfindenden Justizministerkonferenz berichtet RBB 24 über die Ersatzfreiheitsstrafe und beleuchtet die Hintergründe wer eigentlich wegen "schwarzfahrens" ins Gefängnis muss:
"Wer eine Geldstrafe bekommt und sie nicht zahlt, kommt in Haft. Das trifft vor allem Menschen am Rande der Gesellschaft, die häufig arm, wohnungs- und arbeitslos sowie oftmals psychisch krank sind, wie Anja Seick von der Freien Hilfe Berlin erklärt." Zum ganzen Artikel: