Ehrenamtliche Vollzugshilfe
Unsere ehrenamtlichen Vollzugshelfenden engagieren sich für Inhaftierte der Berliner Vollzugsanstalten. Während der regelmäßigen Besuche im Gefängnis bieten sie entlastende Gespräche an und stehen den Inhaftierten bei der Erfüllung der Vollzugsziele motivierend zur Seite. Da jede:r Vollzugshelfende an jeweils eine inhaftierte Person vermittelt wird, kann eine vertrauensvolle Gesprächsebene entstehen. Dadurch bauen die ehrenamtlich Engagierten eine Brücke zur Gesellschaft und verhelfen zu einer besseren Reintegration nach Haftentlassung.
Wie gestaltet sich der Kontaktaufbau
in der ehrenamtlichen Vollzugshilfe?
Schritt 1:
Die Inhaftierten stellen sich in einem Brief vor. Anhand dessen erhalten Sie einen ersten Eindruck von ihr bzw. ihm. Sie können schauen, ob Sie gemeinsame Hobbies o.Ä. teilen, die das erste Kennenlernen erleichtern.
Schritt 2:
Sie stellen sich ebenfalls in einem Brief an die vermittlete Person vor und vereinbaren einen Besuchstermin in der JVA.
Schritt 3:
Sie treffen sich 1-3 Mal in der JVA und lernen sich kennen. Wenn auf beiden Seiten Sympathien bestehen, können Sie in der JVA einen Vollzugshelferausweis - die sogenannte "externe Mitarbeit in der JVA" - beantragen. Hierfür erfolgt eine Abfrage beim Bundeszentralregister.
Schritt 4:
Nach Aushändigung des Vollzugshelferausweises führen Sie die Gespräche mit der inhaftierten Person in den Beratungsräumen für Externe. Die Gesprächszeit wird nicht auf die Besuchszeit des:der Inhaftierten angerechnet. Darüber hinaus sind die Teilnahme an Vollzugsplankonferenzen und die Begleitung bei Ausgängen in Absprache mit dem:der Gefangenen und der JVA möglich. Die Vollzugshilfe ist darauf angelegt, spätestens sechs Monate nach der Haftentlassung zu enden.
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Wie viel Zeit muss ich als Ehrenamtliche:r einplanen?
- 1-4 Besuche im Monat (jeweils ca. 3 Std.).
- Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen, Austauschtreffen und Supervisionen, die jeweils 1,5 bis 2 Stunden umfassen.
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Vollzugshelfende:r zu werden?
Wir wünschen uns:
- Sie bringen einen Erfahrungsschatz und Gespür für den Umgang mit Menschen sowie Reflexionsfähigkeit ein.
- Sie möchten sich über einen längeren Zeitraum (mind. 1,5 Jahre) engagieren.
Die Senatsverwaltung für Justiz prüft folgende Voraussetzungen:
- Gegen Sie ist innerhalb der letzten drei Jahre keine Freiheits- oder Jugendstrafe oder eine
freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung verhängt oder vollstreckt
worden. - Sie stehen nicht unter Bewährungs- oder Führungsaufsicht.
- Es besteht kein anhängiges Ermittlungs- oder Strafverfahren.
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Wann kann ich als Vollzugshelfende:r tätig werden?
- Nach dem Besuch des Einführungskurses können Sie sich als Vollzugshelfende:r engagieren.
- Dieser beginnt jeweils im Frühling und Herbst und umfasst 10 Veranstaltungen à 1,5 Std.
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Welche Angebote werden den Vollzugshelfenden des Freie Hilfe Berlin e.V. zur Verfügung gestellt?
- Austauschtreffen (1. Dienstag im Monat, 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr),
- Fortbildungen über relevante Themen des Strafvollzuges (3. Dienstag im Monat, 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr),
- Supervision (monatlich, 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr),
- Hilfe und Beratung bei Fragen und Anliegen während der Ausübung des Ehrenamts.
Aktuelles
Einführungskurs für die Ehrenamtliche Vollzugshilfe
Galerie des FHB e.V.
Brunnenstraße 28
10119 Berlin
nächster Durchgang: April 2024
Downloads
Pdf-Bild von Infos für Inhafiterte
Pdf-Bild von Broschüre des Paritäters
Ehrenamt im Strafvollzug
Kontakt
Wir konnten Ihr Interesse für die Tätigkeit als ehrenamtliche:r Vollzugshelfende:r wecken? Dann melden Sie sich gerne bei uns, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Im Gespräch erhalten Sie einen umfangreichen Eindruck über die ehrenamtliche Vollzugshilfe.
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