Jugendhilfe
Schwerpunkte der Zusammenarbeit:
- Schulden und Finanzen
- ausländerrechtliche Fragen
- Schule, Ausbildung, Arbeit
- Wohnungen
- Leistungsbezug
- Sucht und Konsum.
Ambulante Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Beratung nach §10 JGG
Das Angebot richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende, deren Straftaten erkennen lassen, dass sie verschiedene Probleme haben (bspw. in der Schule, Ausbildung, im Elternhaus).Im Rahmen der Beratung geht es um die Herausarbeitung der Straftathintergründe, die Entwicklung von Lebensperspektiven und angemessene Handlungs- und Konfliktlösungsstrategien, die eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen und erneute Straffälligkeiten vermeiden.
Die Beratung wird nur nach Zustimmung der jeweils zuständigen sozialpädagogischen Fachkraft des Jugendamtes/der Jugendgerichtshilfe erbracht.
Vermittlung in nicht pädagogisch betreute Arbeitsleistungen/ Freizeitarbeiten nach §§ 10,15 JGG
Das Angebot richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende, die die jugendgerichtliche Weisung/Auflage erhalten haben, Arbeitsleistungen zu erbringen.
Wir konzentrieren uns auf eine passgenaue Vermittlung in eine Arbeitsstelle, in der eigenverantwortliches Handeln und Verantwortungsübernahme und die Entwicklung einer Tagesstruktur gefördert werden.
Die Vermittlung erfolgt nur nach Zustimmung der jeweils zuständigen sozialpädagogischen Fachkraft des Jugendamtes/ der Jugendgerichtshilfe.
Kontakt
Gerne kommen wir Ihrer Interessenbekundung nach und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme bezüglich dieser Tätigkeit.
E-Mail: jgg@freiehilfe.de
Telefon: 030 44 36 24 40
Fax: 030 44 36 24 53
Finanzierung: Leistungsvereinbarung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
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