Die Geldstrafe ist die häufigste strafrechtliche Sanktion in Deutschland. Aufgrund der anhaltend schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Situation können viele Menschen die Geldstrafen nicht bezahlen. Bei uneinbringlichen Geldstrafen droht die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe (§43 StGB). Die Abwendung der Ersatzfreiheitsstrafe durch freie, gemeinnützige Arbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Justizpolitik.
Entsprechend der BerlinerTilgungsverordnung erhält die Fachvermittlungsstelle des Trägers FREIE HILFE BERLIN e.V. Zuweisungen der Staatsanwaltschaft Berlin, Verurteilte in freie Arbeit zu vermitteln und die Ableistung der Arbeit zu begleiten und zu kontrollieren.
Zum 01.01.2018 wurde die Fachvermittlungsstelle um das Projekt „AMEA – Ausbau von Maßnahmen für eingeschränkt Arbeitsfähige“ erweitert. Hier sollen psychisch eingeschränkte Inhaftierte, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, soweit stabilisiert werden, dass sie die Rest-Geldstrafe durch freie Arbeit tilgen können.
Zu den Aufgaben der Fachvermittlungsstelle gehören:
Ansprechpartner:
E: arbeit-statt-strafe(at)freiehilfe.de
T: +49 (0)30 44 36 24 40
T: +49 (0)30 44 36 24 57
F: +49 (0)30 44 36 24 53
Telefonische Erreichbarkeit
Montag: 9-12 und 13-14 Uhr
Dienstag: 9-12 und 13-17 Uhr
Donnerstag: 9-12 und 13-17 Uhr
Freitag: 9-12 Uhr
Öffnungszeiten
Dienstag: 9-12 und 13-17 Uhr
Donnerstag: 9-12 und 13-17 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach Vereinbarung.